Das „ARD Morgenmagazin“ informierte heute über ein Hartz IV – Urteil zur Übernahme der Nachhilfekosten eines 16-jährigen Gymnasiasten. Der Oberstufenschüler hatte seit 2010 Nachhilfe in Mathematik (und Physik?) genossen und bei der zuständigen Behörde eine Kostenübernahme beantragt. Die Behörde lehnte die Übernahme der Kosten seiner Mathe-Nachhilfe ab, womit sich der Schüler aber nicht zufrieden gab. Er reichte Klage ein, um seine Qualifikation für die Oberstufe nicht mit mangelhaften Leistungen in Mathematik zu gefährden.
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